Kinderbeistand in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren
Wenn Eltern sich trennen, ist es für sie oft sehr schwierig, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden, wo das Kind wohnen soll und wie der Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil gestaltet werden soll. Die Entscheidung über Obsorge und Kontaktregelung liegt dann bei Gericht. Dabei ist es auch ganz wichtig zu hören, was das Kind sich wünscht und vorstellt.
Ein Kinderbeistand ist eine unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson, die Kinder in diesen »stürmischen Zeiten« für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens ihrer getrennten Eltern begleitet und unterstützt.
Aufgabe des Kinderbeistands ist es, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind herzustellen, um so einen geschützten Raum für seine Sorgen, Wünsche und Anliegen zu schaffen. Außerdem informiert er das Kind auf eine einfühlsame und altersadäquate Weise über das Verfahren. Möchte das Kind dem Richter/der Richterin seine Interessen mitteilen, dann kann der Kinderbeistand anstelle des Kindes diesen vor Gericht (und anderen Behörden) Gehör verschaffen (»Sprachrohrfunktion« des Kinderbeistands). Ein Kinderbeistand ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sollen auf Wunsch des Kindes bestimmte Botschaften ins Verfahren einfließen, kann es den Kinderbeistand für die Übermittlung dieser Botschaften von der Verschwiegenheit entheben.